Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40666
OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18 (https://dejure.org/2021,40666)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2021 - 18 LP 2/18 (https://dejure.org/2021,40666)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2021 - 18 LP 2/18 (https://dejure.org/2021,40666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,40666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 4 S 2 TechnDLbGr2APV ND; § 60 Abs 1 PersVG ND; § 60 Abs 3 S 1 Nr 1 PersVG ND
    Beschwerde; Information; Laufbahnprüfung; Personalvertretung; Prüfung; Teilnahmerecht; verwaltungsinterne Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    " Bereich" ist der Geschäftsbereich der Dienststelle, zu dem diese selbst und alle ihr nachgeordneten Dienststellen gehören (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschl. v. 25.3.2009 - BVerwG 6 P 8.08 -, BVerwGE 133, 289 - juris Rn. 11 ff. (zum insoweit inhaltsgleichen § 80 BPersVG); Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 60 Rn. 54 ff. (Stand: Oktober 2015) jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Neben diesem äußeren Tatbestand setzt das Teilnahmerecht der Personalvertretung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 NPersVG weiter voraus, dass sich die Wirkungen der Prüfung im Falle des Bestehens wie im Falle des Nichtbestehens auf den Bereich der Dienststelle beschränken, dass es sich also um eine "verwaltungsinterne Prüfung" handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.2009 - BVerwG 6 P 8.08 -, BVerwGE 133, 289 - juris Rn. 11 ff.; Senatsbeschl. v. 1.10.1982 - P OVG L 4/82 -, PersV 1988, 272 (Ls.), Umdruck S. 6; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 60 Rn. 56 (Stand: Januar 2010) jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt bei Prüfungen, die eine Dienststelle im Zusammenhang mit der Planung und Verbesserung ihres Personaleinsatzes vornimmt und die für das berufliche Fortkommen der Beschäftigten im Bereich der Dienststelle von Bedeutung sind (vgl. dies annehmend BVerwG, Beschl. v. 25.3.2009 - BVerwG 6 P 8.08 -, BVerwGE 133, 289 - juris Rn. 15 (zum Auswahlverfahren für den Aufstieg in den höheren Dienst); Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 134 ff. (zur Prüfung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes in der Deutschen Bundesbank); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.4.2008 - 1 A 4160/06.PVB -, juris Rn. 33 ff. (zum Auswahlverfahren für die Zulassung zum Aufstieg in den höheren Dienst)).

  • BVerwG, 10.07.1964 - VII P 4.63

    Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 57 Abs. 3 Personalvertretungsgestez

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Diese Voraussetzung ist erfüllt bei Prüfungen, die eine Dienststelle im Zusammenhang mit der Planung und Verbesserung ihres Personaleinsatzes vornimmt und die für das berufliche Fortkommen der Beschäftigten im Bereich der Dienststelle von Bedeutung sind (vgl. dies annehmend BVerwG, Beschl. v. 25.3.2009 - BVerwG 6 P 8.08 -, BVerwGE 133, 289 - juris Rn. 15 (zum Auswahlverfahren für den Aufstieg in den höheren Dienst); Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 134 ff. (zur Prüfung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes in der Deutschen Bundesbank); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.4.2008 - 1 A 4160/06.PVB -, juris Rn. 33 ff. (zum Auswahlverfahren für die Zulassung zum Aufstieg in den höheren Dienst)).

    Auch eine beamtenrechtliche Laufbahnprüfung, die auf die Feststellung abzielt, ob die geprüften Anwärterinnen und Anwärter die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht haben und für die angestrebte Laufbahn befähigt sind, kann zwar eine "verwaltungsinterne Prüfung" in dem dargestellten personalvertretungsrechtlichen Sinne sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1979 - BVerwG 6 P 19.78 -, BVerwGE 57, 264, 266 ff. - juris Rn. 16 ff. (zu Laufbahnprüfungen für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes); Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 134 ff. (zur Prüfung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes in der Deutschen Bundesbank); Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.4.1988 - 18 P 88.00852 -, PersV 1989, 23, 24 (zu Laufbahnprüfung der Lokomotivführer der Deutschen Bundesbahn)).

    Voraussetzung ist aber, dass die mit der Laufbahnprüfung verbundene Feststellung der Laufbahnbefähigung sich auf den Bereich der prüfenden Dienststelle und dieser nachgeordneter Dienststellen beschränkt und nur diese bindet (so schon BVerwG, Beschl. v. 8.10.1984 - BVerwG 6 P 40.83 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 137 f.).

  • BVerwG, 08.10.1984 - 6 P 40.83

    Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Eine nur verwaltungsinterne Prüfung liegt hingegen nicht vor beim Abschluss einer Berufsausbildung, die jeder öffentlich-rechtliche Dienstherr oder jeder in Betracht kommende private Arbeitgeber anzuerkennen hat (vgl. dies annehmend BVerwG, Beschl. v. 8.10.1984 - BVerwG 6 P 40.83 -, juris Rn. 14 (zur Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen); Senatsbeschl. v. 1.10.1982 - P OVG L 4/82 -, PersV 1988, 272 (Ls.), Umdruck S. 6 (zu Krankenpflegeprüfungen nach dem Krankenpflegegesetz)).

    Voraussetzung ist aber, dass die mit der Laufbahnprüfung verbundene Feststellung der Laufbahnbefähigung sich auf den Bereich der prüfenden Dienststelle und dieser nachgeordneter Dienststellen beschränkt und nur diese bindet (so schon BVerwG, Beschl. v. 8.10.1984 - BVerwG 6 P 40.83 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 137 f.).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 15.92

    Personalvertretung - Unterrichtungsanspruch - Leistungszulagen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Der in § 60 Abs. 1 Satz 1 NPersVG verankerte Aufgabenbezug des Informationsanspruchs begründet und begrenzt diesen zugleich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - BVerwG 6 P 15.92 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 21.12.2010 - 18 LP 14/06 -, juris Rn. 27).

    Bei der Prüfung, wie weit der Informationsanspruch jeweils reicht, ist zu beachten, dass einerseits Dienststelle und Personalrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen des Kollektivauftrags des Personalrats gehalten sind, andererseits dieser aber weder ein allgemeines Kontrollorgan der Dienststelle noch eine "Parallelpersonalverwaltung" zu führen berechtigt ist (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 29.8.1990 - BVerwG 6 P 30.87 -, juris Rn. 18; zu der daraus resultierenden Abgrenzung insbesondere: BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - BVerwG 6 P 15.92 -, juris Rn. 19 ff).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06

    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Der in § 60 Abs. 1 Satz 1 NPersVG verankerte Aufgabenbezug des Informationsanspruchs begründet und begrenzt diesen zugleich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - BVerwG 6 P 15.92 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 21.12.2010 - 18 LP 14/06 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 23.03.1988 - 2 B 22.88

    Antrag auf Übernahme in den Schuldienst des Freistaates Bayern als Lehrerin an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Vielmehr besitzt schon nach § 122 Abs. 2 Satz 1 BRRG, der gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG fortgilt, derjenige, der unter den Voraussetzungen der §§ 13 bis 14c BRRG a.F. die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat, die Befähigung für "entsprechende Laufbahnen" bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.3.1988 - BVerwG 2 B 22.88 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 6.3.1987 - BVerwG 2 B 24.87 -, juris Rn. 5 f.) und damit sowohl für den Bund (vgl. Thomsen, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, BRRG § 122 Rn. 4 (Stand: 1.4.2020)) als auch grundsätzlich für die Länder (vgl. Thomsen, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, BRRG § 122 Rn. 4 (Stand: 1.4.2020)).
  • BVerwG, 31.01.1979 - 6 P 19.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Auch eine beamtenrechtliche Laufbahnprüfung, die auf die Feststellung abzielt, ob die geprüften Anwärterinnen und Anwärter die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht haben und für die angestrebte Laufbahn befähigt sind, kann zwar eine "verwaltungsinterne Prüfung" in dem dargestellten personalvertretungsrechtlichen Sinne sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1979 - BVerwG 6 P 19.78 -, BVerwGE 57, 264, 266 ff. - juris Rn. 16 ff. (zu Laufbahnprüfungen für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes); Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 134 ff. (zur Prüfung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes in der Deutschen Bundesbank); Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.4.1988 - 18 P 88.00852 -, PersV 1989, 23, 24 (zu Laufbahnprüfung der Lokomotivführer der Deutschen Bundesbahn)).
  • VGH Bayern, 13.04.1988 - 18 P 88.00852
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Auch eine beamtenrechtliche Laufbahnprüfung, die auf die Feststellung abzielt, ob die geprüften Anwärterinnen und Anwärter die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht haben und für die angestrebte Laufbahn befähigt sind, kann zwar eine "verwaltungsinterne Prüfung" in dem dargestellten personalvertretungsrechtlichen Sinne sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1979 - BVerwG 6 P 19.78 -, BVerwGE 57, 264, 266 ff. - juris Rn. 16 ff. (zu Laufbahnprüfungen für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes); Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 134 ff. (zur Prüfung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes in der Deutschen Bundesbank); Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.4.1988 - 18 P 88.00852 -, PersV 1989, 23, 24 (zu Laufbahnprüfung der Lokomotivführer der Deutschen Bundesbahn)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 4160/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Diese Voraussetzung ist erfüllt bei Prüfungen, die eine Dienststelle im Zusammenhang mit der Planung und Verbesserung ihres Personaleinsatzes vornimmt und die für das berufliche Fortkommen der Beschäftigten im Bereich der Dienststelle von Bedeutung sind (vgl. dies annehmend BVerwG, Beschl. v. 25.3.2009 - BVerwG 6 P 8.08 -, BVerwGE 133, 289 - juris Rn. 15 (zum Auswahlverfahren für den Aufstieg in den höheren Dienst); Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 134 ff. (zur Prüfung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes in der Deutschen Bundesbank); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.4.2008 - 1 A 4160/06.PVB -, juris Rn. 33 ff. (zum Auswahlverfahren für die Zulassung zum Aufstieg in den höheren Dienst)).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18
    Darüber hinaus haben zahlreiche Länder durch im Sinne des Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG ersetzende landesrechtliche Regelungen (vgl. zu dieser Befugnis und zu den insoweit an das ersetzende Landesrecht zu stellenden Anforderungen: BVerwG, Beschl. v. 23.6.2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 33 ff.) Bestimmungen zur Anerkennung von Laufbahnbefähigungen, die beim Bund oder in einem anderen Land erworben worden sind, getroffen.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 B 24.87
  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht